15. Mai 2012
Die Sitzungen finden i.d.R.
um
20 Uhr s.t. im
Konferenzsaal des Universitätshauptgebäudes
in der Domstraße 11 statt.
Alle Studierenden sind herzlich eingeladen, die Sitzungen zu besuchen.
28. Mai 2008
Am 10. Juni 2008 besetzt das Studierendenparlament die noch freien Stellen in der studentischen Selbstverwaltung.
In den folgenden Ausschreibungen schließt die weibliche Form die männliche mit ein.
AStA-Referentinnen bearbeiten die Aufgaben in ihrem Referat eigenverantwortlich, unterliegen jedoch der Richtlinienkompetenz der AStA-Vorsitzenden. Ihnen sind Co-Referate zugeordnet.
Die AStA-Vorsitzende ist zuständig für die Koordination, Organisation und Erledigung der AStA-Arbeit. Sie vertritt den AStA und die Studierendenschaft gegenüber der Universität nach innen und nach außen. In diesem Zusammenhang fungiert sie auch als Pressesprecherin des AStA gegenüber den Medien. Die AStA-Vorsitzende vertritt die Belange der Studierendenschaft in der Dienstberatung des Rektorats. Sie plant und leitet die Sitzungen des AStA.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 260 €
Die stellvertretende AStA-Vorsitzende unterstützt die AStA-Vorsitzende bei ihrer Organisation der AStA-Arbeit, der Leitung, Vor- und Nachbereitung der AStA-Sitzungen sowie der Koordination der Zusammenarbeit der Referate. In Abstimmung mit der AStA-Vorsitzenden vertritt sie den AStA und die Studierendenschaft, dabei übernimmt sie alle Rechte und Pflichten der Vorsitzenden bei deren Verhinderung.
Die stellvertretende AStA-Vorsitzende ist ferner für die Außendarstellung des AStA verantwortlich. In diesem Zusammenhang koordiniert sie die Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen AStA-Mitglieder und zeichnet für eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des AStA verantwortlich. Überdies hält sie Kontakt zu lokalen und überregionalen Medien.
Sie ist dem AStA-Vorsitzenden zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 240 €.
Die Referentin für Hochschulpolitik setzt sich mit den Problemen der aktuellen Hochschulgesetzgebung auseinander, insbesondere bei Novellierungen von für die Studierendenschaft wichtigen Gesetzen (LHG, HRG). Sie betreut die strukturellen Veränderungen der bundesweiten Hochschullandschaft. Ferner erarbeitet sie Konzepte zur Reformierung universitärer Strukturen. Zusammen mit der Vorsitzenden ist die Referentin Ansprechpartnerin für die Landesregierung, für die Fraktionen auf Landes- und Bundesebene und überregionale Organisationen sowie für andere Hochschulen.
Sie ist dem hochschulpolitischen Bereich (§ 9a Abs. 3 der Satzung) zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 240 €
Co-Referentinnen bearbeiten einen abgegrenzten Aufgabenbereich innerhalb eines AStA-Referats. Sie unterliegen den Weisungen der jeweiligen AStA-Referentin und haben im AStA kein Stimmrecht.
Die Co-Referentin für Internet und Technik erstellt und pflegt die Seiten der verfassten Studierendenschaft an der Universität. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich auch auf das Layout und Design der Seiten. Außerdem ist sie für die Verwaltung, Anschaffung und Wartung von Gerätetechnik des AStA verantwortlich.
Die Co-Referentin ist der stellvertretenden AStA-Vorsitzenden zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 140 €
Die Co-Referentin für Finanzen und Nachhaltigkeit übernimmt die Buchführung der Finanzen der Studierendenschaft und unterstützt die Finanzreferentin u.a. bei der Abrechnung von Veranstaltungen. Ferner ist sie für die Beschaffung von Büromaterialien und Büroeinrichtungen aller Art verantwortlich.
Dabei ist sie für eine effiziente Ressourcennutzung unter anderem beim Einkauf durch Angebotsvergleich zuständig. Sie fördert ökologisches Bewusstsein und Verhalten innerhalb der Universität. Sie soll ökologische Probleme aufdecken und sich für ökologisch und wirtschaftlich dauerhaft tragfähige Strukturen einsetzen. Ferner wirbt sie gegenüber der Studierendenschaft und insbesondere der Universität für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.
Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Finanzen zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 140 €
Die Co-Referentin für Queer und Gleichstellung fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen an der Universität. Außerdem vertritt sie die Belange der Schwulen, Lesben und anderer sexueller Identitäten an der Universität nach innen und außen und beugt Vorurteilen vor.
Zu diesem Zweck knüpft sie Kontakte mit anderen Studierenden- und Interessenvertretungen, Vereinen und Einzelpersonen in der Region und organisiert Veranstaltungen zur Aufklärung und zur Förderung der Gleichstellung.
Sie ist kompetente Ansprechpartnerin in Sachen Geschlechter- und Familienpolitik und fördert studentische Eltern aktiv. Im Rahmen ihrer Referatstätigkeit ist Sie Anlaufstelle für Opfer sexueller Belästigung.
Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Soziales und Wohnen zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 140 €
Die Co-Referentin für Studienfinanzierung berät die Studierenden bei der Studienfinanzierung, insbesondere bei Fragen zu BAföG, Stipendien, Studienkredite, Studiengebühren und Jobs. Sie ist für die Vermittlung und Suche von Jobangeboten verantwortlich und unterhält in dieser Hinsicht die entsprechenden Kontakte.
Sie informiert die Studierenden über Änderungen und Grundlagen im Bereich der Studienfinanzierung. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Beantragung von Nachteilsausgleichsanträgen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Sie arbeitet in ihrem Aufgabenbereich eng mit den zuständigen universitären Einrichtungen und dem Studentenwerk zusammen.
Die Co-Referentin ist der AStA-Referentin für Soziales und Wohnen zugeordnet.
Monatliche Aufwandsentschädigung: 140 €
Bewerberinnen sollten eigene Ideen entwickeln können, fähig zur Teamarbeit sowie bereit sein, für die Tätigkeit im AStA viel Zeit zu investieren. AStA Mitglieder werden für ihren Aufwand finanziell entschädigt und sind gegenüber dem Studierendenparlament (StuPa) rechenschaftspflichtig über ihre Arbeit. Stellungnahmen und Reformvorschläge zu hochschulpolitischen Themen erarbeitet die Referentin ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Referaten. Erfahrungen mit der Vertretung von Gruppeninteressen sind wünschenswert und nützlich, jedoch keine Voraussetzung. Unentbehrlich sind jedoch die Immatrikulation an der EMAU und eine Nicht-Beurlaubung.
Für die ausgeschriebenen Referate könnt Ihr Euch ab jetzt bewerben. Bewerbungen bitte schriftlich (formlos), unbedingt unter Angabe der Adresse bis zum 10. Juni 2008 um 12 Uhr s. t. (Ausschlussfrist) beim Präsidenten des Studierendenparlaments, Frederic Beeskow, im AStA-Büro (Domstr. 12) abgeben oder per E-Mail an stupa@uni-greifswald.de senden. Bewerberinnen werden gebeten, den Bewerberbogen auszufüllen und (möglichst per E-Mail) zurückzuschicken. Die jetzigen AStA-Referentinnen stehen gerne bereit, eine kurze Einführung in ihr jeweiliges Aufgabengebiet zu geben. Weitere Informationen zu den Bewerbungen erhaltet Ihr im AStA-Büro oder per E-Mail (asta@uni-greifswald.de). Die AStA-Referate werden dann am 10. Juni 2008 um 20 Uhr s. t. vom Studierendenparlament für ein Jahr gewählt. Kandidatinnen haben dort die Möglichkeit, sich vorzustellen und Fragen zu beantworten.